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logo-ejh-ohne-schrift-stepRZ[EJH] Evangelische Jugend Hamburg


Der Jugendverband für die Evangelisch-Lutherische und die Evangelisch-Reformierte Kirche in Hamburg
www.ejh-online.de | info@ejh-online.de | +49 (0) 40 30620-1370 | Königstraße 54 | 22767 Hamburg

Zuschüsse

Für JugendleiterInnen, die durch ihre ehrenamtliche Arbeit einen Verdienstausfall haben, weil sie z.B. durch Sonderurlaub weniger Gehalt bekommen, kann bis zu 41€ pro Tag an Zuschuß gewährt werden. Grundlage ist das "Gesetz über Sonderurlaub für Jugendleiter", dessen wichtigste Punkte in diesem Merkblatt zusammen gefasst sind.

Dazu wendet ihr Euch bitte an Manfred Witt und lasst Euch beraten.

Ihr braucht dazu den Antrag auf Verdienstausfallentschädigung

Ihr füllt aus:

Adresse, Antragsdatum und Bankverbindung

Angaben zur Freizeit in Abschnitt A.

Eure Unterschrift kommt in Abschnitt C

Abschnitt D wir vom Arbeitgeber ausgefüllt.

Den von Euch und vom Arbeitgeber ausgefüllten Antrag schickt ihr an die [EJH], die das ganze in Abschnitt B mit Unterschrift und Stempel bestätigt  und an die Behörde weiter leitet.

Das Geld wird dann von der behörde an Euer Konto ausgezahlt.

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für JugendleiterInnen

In der [EJH] berät zu allen Fragen rund den Sonderurlaub Manfred Witt. Bitte alle Anträge an die [EJH] schicken und nicht etwa direkt an die Behörden. Wir helfen Euch und leiten es an die richtigen AnsprechpartnerInnen weiter!

In Hamburg gilt zum Thema Sonderurlaub immer noch ein Gesetz aus 1955. Dies hier:

Sonderurlaubsgesetz_Hamburg

Zusätzlich gelten weitere Richtlininien, die sich aber auf dieses Gesetz beziehen. Ihr findet sie hier.

Wer Sonderurlaub beantragen möchte, muss eine gültige juleica besitzen. Wenn Du eine hast geht´s weiter: Füll bitte das Formular "Stellungnahme zum Sonderurlaub für JugendleiterInnen" und sende es an die [EJH].

Wichtig sind die Angaben zu Eurer Person und zum Arbeitgeber sowie die Angaben zur Art der Freizeit / Jugendbegegnung. Wir müssen das Ganze unterschreiben und geben das Papier dann an die Behörde weiter, die sich mit dem jeweiligen Arbeitgeber in Verbindung setzt. So bekommt Dein Antrag einen ganz offizielen Charakter.

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Woher kommt das Geld?

Die Jugendarbeit der Kirchengemeinden wird überwiegend aus gemeindeeigenen Mitteln oder durch Bezuschussung aus den Kirchenkreisen finanziert. Hinzu kommen Spenden und andere Fördertöpfe wie z.B. bezirkliche Sondermittel. Die Stadt Hamburg fördert die Arbeit u.a.durch Zuschüsse zu Freizeiten und Bildungsveranstaltungen. Dies geschieht auf Grundlage des Landesförderplans "Jugend und Familie". Die Antragsstellung bei der Stadt Hamburg geschicht für alle Gemeinden zentral durch den Jugendverband [EJH]. Um nun eine geordnete Verteilung an die Gemeinden zu gewährleisten, haben wir ein Verfahren entwicklelt, wie für die einzelnen Maßnahmen (Freizeiten, Seminare, Veranstaltungen) beantragt und abgerechnet werden:

Fristen:

Die Anträge sollten ca. 4 Wochen vor der Maßnahme an die [EJH] gesandt werden. Möglichst 4 Wochen nach der Maßnahme brauchen wir eine überprüfbare Abrechnung. Für den sog. 'Wandereuro' brauchen wir den Antrag und eine Teilnehmenden-Liste erst 4 Wochen nach der Reise.

Gruppengröße:

Mindestens 5 Teilnehmende und eine Leitungsperson. Normalerweise rechnen wir mit einer erwachsenen Leitungsperson auf 10 Teilnehmenden.

Ganz wichtig:

Unbedingt notwendig ist eine von allen TeilnehmerInnen und LeiterInnen unterschriebene Teilnehmenden-Liste, die Adressen und Altersangaben enthalten. Denn gefördert werden junge Menschen zwischen 6.- 27. Lebensjahr, wenn sie auf Hamburgischem Staatsgebiet wohnen. Diese Liste ist die Grundlage für alle Zahlungen und deshalb sehr genau auszufüllen. Das alles stimmt, bestätigt eine Leitungsperson durch die Unterschrift unten auf der Liste.

Alles ganz genau erklärt wird hier:

Für Freizeite: Merkblatt für Freizeiten als *.pdf

Für die Frage, wie hoch der Mindestbeitrag bei einem Kita-Gutschein ist hilft dieser Link

Für Seminare: Merkblatt für Seminare und Bildungsveranstaltungen als *.pdf

Wer berät mich?

  • Freizeiten: Manfred Witt (Tel. 040 / 30620 - 1371)

  • Seminare und -Bildungsveranstaltungen: Siegmar Grapentin (Tel. 040 / 30620 - 1372)

  • Internationalen Jugend-Begegnungen und Workcamps: Bärbel Schäfke, Mitarbeiterin im Nordelbischen Jugendpfarramt auf dem Koppelsberg (Tel. 04522/507-157)

Wie geht das?

Weil die Antragsverfahren für Freizeiten und Seminare nicht so ganz leicht sind, haben wir Formulare online gestellt. Bitte die Formulare sorgfältig ausfüllen und möglichst fristgerecht an die [EJH] senden. Adresse siehe oben.

Klick auf die links Wenn dies nicht klappt, probier es "von Hand" über den Download-Bereich oder ruf uns an! 

Ohne unterschriebene Liste kein Zuschuss!

Teilnehmenden-Liste als Exeltabelle oder Teilnehmenden-Liste als pdf

Für Seminare und Veranstaltungen

Merkblatt für Seminare und Bildungsveranstaltungen als *.pdf

Antrag für Seminare und Veranstaltugen als Exeltabelle

Abrechnung für Seminare und Veranstaltungen als Exeltabelle

Für Freizeiten

Merkblatt für Freizeiten als *.pdf

Antrag 'Wander-Euro' als Exeltabelle

Antrag Zuschüsse für einkommensschwache Familien als *.pdf

Abrechnung Zuschüsse für einkommensschwache Familien als *.pdf

Berechnung für Kinder aus einkommensschwachen Familien als Exeltabelle